Media­tion

Media­tion

Media­tion ist ein außer­ge­richt­li­ches, struk­tu­rier­tes und lösungs­ori­en­tier­tes Ver­fah­ren, bei dem ein all­par­tei­li­cher Drit­ter – Media­tor — die Kon­flikt­part­ner dabei unter­stützt, selbst eine ein­ver­nehm­li­che Kon­flikt­lö­sung zu suchen, die ihren jewei­li­gen Bedürf­nis­sen und Inter­es­sen dienen. Als ein­ge­tra­ge­ner Media­tor im Bun­des­mi­nis­te­rium für Justiz unter­stütze ich Sie pro­fes­sio­nell als neu­tra­ler Vermittler. 


„Friede ist, wenn Men­schen im Stande sind, mit ihren Kon­flik­ten krea­tiv und kon­struk­tiv umzugehen.“

— Johan Galtung

Anwen­dungs­mög­lich­kei­ten

Die Media­tion ist immer dort mög­lich und sinn­voll, wo Kon­flikt­par­teien eine Lösung ihres Kon­flik­tes oder eine Rege­lung selbst bestim­men wollen. Ihre Vor­teile gegen­über einem Gerichts­ver­fah­ren liegen neben der Mög­lich­keit, selb­stän­dig eine Lösung oder Rege­lung zu ent­wi­ckeln und zu erar­bei­ten ins­be­son­dere auch darin, dass sie wesent­lich kos­ten­güns­ti­ger und kürzer und dadurch vor allem auch weni­ger belas­tend für die Betei­lig­ten ist. Vor­aus­set­zung für den Erfolg einer Media­tion ist jeden­falls, dass alle Kon­flikt­par­teien sich auf die Media­tion ein­las­sen wollen. 

Betriebs­über­ga­ben

In den nächs­ten Jahren stehen in Öster­reich, Deutsch­land und der Schweiz viele Betriebs­über­ga­ben an. Viel­fach soll der Betrieb inner­halb der Fami­lie wei­ter­ge­ge­ben werden. Für den Über­ge­ber ist die Erhal­tung des Lebens­wer­kes meist von sehr hoher Bedeu­tung. Neben der Frage, wer den Betrieb über­nimmt und wie die Über­gabe recht­lich umge­setzt wird, kommt der Beglei­tung des Pro­zes­ses eine wich­tige Bedeu­tung zu. Das Kon­flikt­po­ten­tial ist wäh­rend der Phase groß und keiner wünscht sich Streit in der Fami­lie. Als außen­ste­hen­der all­par­tei­li­cher Media­tor unter­stütze ich sie wäh­rend des ganzen Prozesses: 

Als Spar­ring­part­ner zur Ent­schei­dungs­fin­dung, Unter­stüt­zung bei der Ent­wick­lung trag­fä­hi­ger Ver­ein­ba­run­gen und Umset­zungs­pläne, Coa­ching wäh­rend und nach der Über­gabe, Sicher­stel­lung recht­li­cher- und steu­er­li­che Beglei­tung durch kom­pe­tente Kooperationspartner.

Arbeits­platz

Men­schen fühlen sich an ihrem Arbeits­platz von Kol­le­gen und/oder Vor­ge­setz­ten nicht akzep­tiert, werden als Außen­sei­ter behan­delt und aus dem sozia­len Gefüge hin­aus­ge­drängt. Vor­ge­setzte kommen mit Kon­flik­ten in ihrem Team oder mit Kon­flik­ten des Teams mit ihm per­sön­lich nicht zurecht, werden nicht mehr als der neu­trale Dritte gese­hen oder es wird nur ver­sucht, ihn auf eine Seite zu ziehen, sodass eine neu­trale Posi­tion nicht mehr mög­lich ist. Hier kann ein neu­tra­ler Drit­ter, die Mediatorin/der Media­tor wieder Start­hilfe geben, um die Zusam­men­ar­beit wieder in Schwung zu brin­gen und kon­struk­tiv mit Kon­flik­ten im Team, im Arbeits­um­feld umzugehen.

Wirt­schaft

Die Wirt­schafts­me­dia­tion ist ein Weg, auch bei auf­tre­ten­den Kon­flik­ten die geschäft­li­che Bezie­hun­gen zu wahren und Kosten zu sparen. Die Eigen­schaft „außer­ge­richt­lich“ grenzt die Media­tion gegen­über ordent­li­chen Gerichts­ver­fah­ren ab. Dies gilt einer­seits für die Ver­fah­rens­re­geln und ande­rer­seits auch für die Kon­flikt­bei­le­gung selbst. Die Kon­flikt­par­teien ent­schei­den selbst über die Art der Kon­flikt­bei­le­gung. Sollte das Ziel einer Eini­gung nicht erreicht werden, ist der Gang zu einem ordent­li­chen Gericht jeder­zeit möglich.

Nach­bar­schaft

Strei­tig­kei­ten zwi­schen Mie­tern in einem Haus, zwi­schen Haus­be­sit­zern, zwi­schen Haus­ver­wal­tung und Bewoh­nern etc. können mit Hilfe der Media­tion so gelöst werden, dass im wei­te­ren Zusam­men­le­ben die Bedürf­nisse und Inter­es­sen der Betei­lig­ten wahr­ge­nom­men und geach­tet werden. So kann bei­spiels­weise ver­ein­bart werden, dass die E‑Gitarrenzeiten eines Schü­lers dann statt­fin­den, wenn die Nach­ba­rin gerade bei ihrem Halb­tags­job ist und zu einer Zeit, in der der andere Nach­bar nicht seinen Mit­tags­schlaf hält.

Umwelt

Durch die Umwelt­me­dia­tion sollen bei Kon­flik­ten zwi­schen Bür­ger­initia­ti­ven, Wirt­schaft und Ver­wal­tung Pro­blem­lö­sun­gen ange­strebt werden, die nicht nur von der Poli­tik oder der Ver­wal­tung vor­ge­ge­ben sind. Die Lösun­gen sollen mit den Betrof­fe­nen, unter der Anlei­tung eines neu­tra­len Drit­ten, erar­bei­tet und aus­ge­han­delt werden. Bei­spiele: Ansie­de­lung von Indus­trie­be­trie­ben, Stra­ßen­bau­vor­ha­ben, Müll­ent­sor­gung, usw.

Fami­lie und Partnerschaft

Strei­tig­kei­ten in der Fami­lie, unter Geschwis­tern oder in der Part­ner­schaft sind oft sehr belas­tend. Die Media­tion bietet dabei einen struk­tu­rier­ten und bewähr­ten Pro­zess an, um mit den Her­aus­for­de­run­gen und Kon­flik­ten besser umge­hen zu können. Für zukünf­tige Streit­si­tua­tio­nen werden neue Ver­hal­tens­mus­ter ent­wi­ckelt, um damit bei neuen Aus­ein­an­der­set­zun­gen besser gerüs­tet zu sein.

Was ist Mediation

“Media­tion ist eine auf Frei­wil­lig­keit der Par­teien beru­hende Tätig­keit, bei der ein fach­lich aus­ge­bil­de­ter, neu­tra­ler Ver­mitt­ler (Media­tor) mit aner­kann­ten Metho­den die Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen den Par­teien sys­te­ma­tisch mit dem Ziel för­dert, eine von den Par­teien selbst ver­ant­wor­tete Lösung ihres Kon­flik­tes zu ermöglichen.”

(§ 1 Abs 1 ZivMedG).

Kon­flikte sind so alt wie die Mensch­heit, ebenso auch die Ver­mitt­lung und die dafür mit der Zeit ent­wi­ckel­ten Metho­den. Die Media­tion als eine Methode der Streit­schlich­tung hat schon eine lange His­to­rie, auch wenn sie nicht immer als solche benannt worden ist. In der Neu­zeit hat sich die Media­tion in Ame­rika als eigen­stän­di­ges Instru­ment in der Kon­flikt­be­hand­lung eta­bliert und gewinnt in den letz­ten Jahren auch in Europa immer mehr an Bedeu­tung. In Öster­reich hat sie erst­mals im Jahr 2003 eine gesetz­li­che Ver­an­ke­rung und Rege­lung gefun­den, und zwar im Zivil­rechts­me­dia­ti­ons­ge­setz. Seit­dem hat die Media­tion in eini­gen wei­te­ren Geset­zen und Rechts­be­rei­chen Ein­gang gefun­den, wie zB dem Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz, dem Nach­bar­schafts­recht und im Lehr­lings­recht, wo jeweils ver­pflich­tend Media­tion als mög­li­che Streit­lö­sungs­me­thode vor einer gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung vor­ge­schrie­ben ist. Auch viele Unter­neh­men ver­an­kern die Media­tion zur Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten mitt­ler­weile in Ihren AGB´s.

Media­tor/-in

Der Mediator/die Media­to­rin zeich­net sich durch All­par­tei­lich­keit aus. Er/Sie ist mit seinen/ihrem empa­thi­schen Fähig­kei­ten und auf­grund seiner/Ihrer Aus­bil­dung allen Kon­flikt­be­tei­lig­ten gleich zuge­tan und tritt so als neu­tra­ler Ver­mitt­ler und Unter­stüt­zer bei der eigen­stän­di­gen Lösungs­fin­dung durch die Kon­flikt­be­tei­lig­ten selbst auf.

Der Mediator/die Media­to­rin ent­schei­det nicht “für” oder “über” die Par­teien, wie es etwa ein Rich­ter oder Schlich­ter tun würde, son­dern die Par­teien finden Ihre Lösung oder Rege­lung selbst. Seine/ihre Auf­gabe besteht im Wesent­li­chen darin, auf die Wah­rung der Struk­tu­ren des Media­ti­ons­ver­fah­rens zu achten und so einen Rahmen vor­zu­ge­ben, in dem die Par­teien in gegen­sei­ti­ger Ach­tung und Respekt einen Weg zu einer Lösung finden können, die ihren jewei­li­gen Bedürf­nis­sen entspricht.

Der Mediator/die Media­to­rin unter­stützt die Par­teien in der direk­ten Kom­mu­ni­ka­tion mit­ein­an­der; er/sie bestärkt sie, ihre Gefühle, Bedürf­nisse und Inter­es­sen ver­ständ­lich aus­zu­drü­cken und sorgt für ein Klima von all­ge­mei­ner Akzep­tanz und gegen­sei­ti­gem Respekt wäh­rend des gesam­ten Media­ti­ons­ver­fah­rens. Er/Sie hilft den Par­teien, lösungs­ori­en­tiert und kon­struk­tiv mit­ein­an­der zu verhandeln.

Media­ti­ons­ver­fah­ren

Das Media­ti­ons­ver­fah­ren ist geprägt von einer klaren Struk­tur und rela­tiv stren­gen Ablauf­re­geln, die gewähr­leis­ten, dass der Pro­zess der eigen­stän­di­gen Lösungs­fin­dung durch die Kon­flikt­par­teien funk­tio­niert und Erfolg hat. 

Grund­la­gen des Mediationsverfahrens

Allparteilichkeit/Unabhängigkeit des Media­tors. Der Media­tor ent­schei­det nicht wie ein Rich­ter oder Schlich­ter für oder über die Par­teien. Er ist neu­tral und hat somit kei­ner­lei Ent­schei­dungs­ge­walt in der Sache, diese liegt allein bei den Parteien.

Selbst­ver­ant­wort­lich­keit der Par­teien. Es ist wich­tig, dass die Par­teien selbst­ver­ant­wort­lich und für sich ent­schei­dungs­fä­hig und ent­schei­dungs­be­fugt sind. Die Par­teien regeln ihren Kon­flikt selbst.

Direkte und faire Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen den Kon­flikt­par­teien. Das Media­ti­ons­ver­fah­ren findet aus­schließ­lich in den Media­ti­ons­sit­zun­gen mit dem Media­tor statt. Alle Betei­lig­ten achten darauf, fair und ohne Unter­griffe mit den ande­ren zu kom­mu­ni­zie­ren. Der Media­tor hilft ihnen dabei. Anwälte können als Bera­ter zuge­zo­gen werden und auch teil­neh­men. Ihnen kommt weder Ver­hand­lungs- noch Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz zu, sie bera­ten ihre Man­dan­ten wäh­rend der Media­tion und können die getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen recht­lich prüfen und absichern.

Ver­trau­lich­keit. Inhalt und Pro­zess des Media­ti­ons­ver­fah­rens sind streng ver­trau­lich. Dies wird auch im Zivil­rechts­me­dia­ti­ons­ge­setz durch die Ver­schwie­gen­heits­pflicht und das Ent­schla­gungs­recht des Mediators/der Media­to­rin aner­kannt und gewährleistet.

Lösungs­ori­en­tie­rung. Die Media­tion hat ihren Fokus auf eine zukunfts­ori­en­tierte Lösung und/oder Rege­lung des Kon­flik­tes. Eine Aus­ein­an­der­set­zung mit der Ver­gan­gen­heit erfolgt dabei nur am Rande und nur so viel, wie es zur Rege­lung und Fin­dung einer Lösung für die Zukunft not­wen­dig und sinn­voll ist.

Ablauf der Mediation

Die Media­tion bildet den Rahmen für eine kon­struk­tive und faire Kon­flikt­re­ge­lung durch die Kon­flikt­par­teien (“Medi­an­den”). Im Wesent­li­chen läuft das Media­ti­ons­ver­fah­ren in 6 Phasen ab. 

Ablauf der Media­tion in 6 Phasen

1

Vor­be­rei­tung und Arbeits­bünd­nis:
Wie wollen Sie zusam­men­ar­bei­ten?
Kon­tak­t­her­stel­lung, Auf­trag und Erwar­tun­gen klären. Klä­rung der Grund­re­geln, Rah­men­be­din­gun­gen und der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­re­geln.
Abschlie­ßen des Media­ti­ons­ver­tra­ges.
Bei Bedarf werden vom Media­tor Ein­zel­ge­sprä­che mit den Kon­flikt­be­tei­lig­ten geführt.

2

Infor­ma­ti­ons- und The­men­samm­lung:
Wor­über möch­ten Sie spre­chen?
Welche Themen möch­ten sie in der Media­tion bespre­chen?
In dieser Phase werden alle Infor­ma­tio­nen und Themen gesam­melt ohne sie zu bewer­ten und ohne in eine Klä­rung einzusteigen.

3

Inter­es­sen­klä­rung und Kon­flikt­er­hel­lung:
Was ist Ihnen jeweils wich­tig und wes­halb?
Aus­ge­hend von ihren Über­ein­stim­mun­gen und Nicht­über­ein­stim­mun­gen werden die Par­teien ange­regt, erfolg­lose, ver­gan­gen­heits­ori­en­tierte Gedan­ken­pfade zu ver­las­sen und statt­des­sen zukunfts­ori­en­tiert ihr Blick­feld zu erweitern.

4

Krea­tive Ideen- und Opti­ons­su­che:
Was ist den alles vor­stell­bar?
Die Kon­flikt­par­teien ent­wi­ckeln Ideen, die für eine Lösung hilf­reich sein können. Unter­schied­li­che Brain­stor­ming­tech­ni­ken können beim durch­bre­chen gewohn­ter Denk­mus­ter helfen, um neue Optio­nen ent­ste­hen zu lassen.

5

Ver­han­deln und Eini­gung: 
Was kann ich bei­tra­gen?
Finden und Über­prü­fung der gefun­de­nen Lösungs­mög­lich­kei­ten, sowie deren Kon­kre­ti­sie­rung im Hin­blick auf die zuvor geklär­ten Inter­es­sen und Bedürf­nisse der Kon­flikt­par­teien und auch in Bezug auf recht­li­che, wirt­schaft­li­che, tech­ni­sche, öko­lo­gi­sche, eth­ni­sche und zwi­schen­mensch­li­che Machbarkeit.

6

Ver­ein­ba­rung und Abschluss: 
So soll es in Zukunft wei­ter­ge­hen!
Schrift­li­cher Ver­trag, in dem die zuvor getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen und Lösun­gen ver­bind­lich fest­ge­hal­ten werden. Evtl. recht­li­che Über­prü­fung und wür­di­gen Abschluss finden.